Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.


An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende