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Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)
Leistungsbeschreibung
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sonja Heid-von KymmelAbteilungsleitung