Anzeige einer Hausgeburt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

An wen muss ich mich wenden?

das Standesamt des Geburtsortes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende