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Anzeige einer Hausgeburt
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
das Standesamt des Geburtsortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Birgit Kinz
- Herrn Sascha Ruppert
- Herrn Ottmar SchimpfAbteilungsleitung