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Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sabrina ArndtAbteilungsleitung
- Frau Esther Bartsch
- Frau Vanessa Seifert
- Frau Ramona Waltherstellv. Abteilungsleitung