
Das Steueramt der Stadt Groß-Umstadt hat wieder die alljährlichen Wasserablesekarten verschickt. Damit verbunden ist die Bitte und Aufforderung, schnellstmöglich bis spätestens 05.01.2018 die Zählerstände des Wasserzählers zurückzumelden. Dieser Wert dient als Grundlage für die Jahresabrechnung 2017 und zur Festsetzung der künftigen Vorauszahlungen. Bei zu spät erfolgtem oder fehlendem Rücklauf wird der Wasserverbrauch geschätzt.
Es gibt 3 Möglichkeiten, die Ablesewerte an die Stadt zurückzumelden.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Online-Verfahrens. Übertragungsfehler werden vermieden, die Daten sind sofort übermittelt und die Stadt spart die Portokosten. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ableseverfahren in unserem Anschreiben.
Haben Sie eine Frage, Kritik, Lob oder eine Anmerkung?
Abonnieren Sie den Rathaus-Report als Newsletter.