
Verordnung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gem. § 6 HLöG
Auf Grund § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung von Vorschriften über den Arbeitsschutz vom 08. Juli 2003 wird verordnet:
§ 1 - Abweichend von § des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird das Offenhalten aller Verkaufsstellen in Umstadt aus Anlass des Johannismarktes am Sonntag, dem 30. Juni 2019 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr freigegeben.
§ 2 - Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2019 in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: Joachim Ruppert, Bürgermeister
Haben Sie eine Frage, Kritik, Lob oder eine Anmerkung?
Abonnieren Sie den Rathaus-Report als Newsletter.