
In dem Flurbereinigungsverfahren Höchst-Pfirschbach sind die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. Die Teilnehmergemeinschaft Pfirschbach wird daher gemäß § 153 in Verbindung mit § 151 des Flurbereinigungsgesetzes aufgelöst. Aus dem Flurbereinigungsverfahren Pfirschbach ist kein Überschuss verblieben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den vorstehenden Auflösungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift beim
Landrat des Odenwaldkreises
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
einzulegen.
Hinweis
Durch Übersendung einer gewöhnlichen E-Mail ohne qualifiziert elektronisch signierten Anhang kann die Form nicht gewahrt und ein Widerspruch nicht wirksam eingelegt werden.
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung
Im Auftrag Detlef Röttger, Oberamtsrat
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