Gültige Bebauungspläne

Gültige Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung  einer von Bebauung frei zu haltenden Fläche. Bebauungspläne sind Satzungen, an die Bauherren sich halten müssen. Eingesehen werden können die Pläne vor Ort im Rathaus oder in der unten stehenden Übersicht.



Stadtteil Wiebelsbach, Bebauungsplan

„Westlich Rohrwiesenweg"

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB am 24.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Westlich Rohrwiesenweg“ als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung bei der Abteilung 210 - Stadtplanung und Baurecht- der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Zimmer Nr. 0.03, während der Dienststunden eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung und den Bebauungsplan mit Begründung können auch auf der Internetseite  https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/aktuelles/bekanntmachungen/satzungsbeschluss-westlich-rohrwiesenweg-wiebelsbach/ der Stadt Groß-Umstadt eingesehen bzw. abgerufen werden.


Stadtteil Umstadt, Bebauungsplan „Am Waldfriedhof"

Der Bebauungsplan „Am Waldfriedhof“ im Stadtteil Umstadt ist von der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung bei der Abteilung 210 - Stadtplanung und Baurecht- der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Zimmer Nr. 0.03, während der Dienststunden eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung und den Bebauungsplan mit Begründung können auch auf der Internetseite https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/aktuelles/bekanntmachungen/bebauungsplan-am-waldfriedhof-im-stadtteil-umstadt/ der Stadt Groß-Umstadt eingesehen bzw. abgerufen werden.


Stadtteil Umstadt, Bebauungsplan „Westlich der Hans-Kudlich-Straße“

Der Bebauungsplan „Westlich der Hans-Kudlich-Straße“ im Stadtteil Umstadt wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen worden.

Der o.g. Bebauungsplan und die Begründung werden im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abteilung Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zur Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06078-781-221, -222, -224 oder -228 erforderlich.

Diese Bekanntmachung und den Bebauungsplan mit Begründung können auch auf der Internetseite der Stadt Groß-Umstadt eingesehen bzw. abgerufen werden: https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/aktuelles/bekanntmachungen/bebauungsplan-westlich-der-hans-kudlich-strasse/


Stadtteil Semd, Bebauungsplan „Buschweg“

Der Bebauungsplan „Buschweg“ im Stadtteil Semd ist von der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2020 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abteilung Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.


Stadtteil Klein-Umstadt, Bebauungsplan
„Kleestädter Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer Sitzung am 04.12.2020 den im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Kleestädter Straße“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und Begründung wird im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abteilung Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.


Bebauungsplan „Weinbergslagen Herrnberg/Knoß,
Steingerück und Stachelberg“

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt hat in ihrer Sitzung am 27.06.2019 den Bebauungsplan „Weinbergslagen Herrnberg/Knoß, Steingerück und Stachelberg“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan kann im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Zimmer 0.03 (Abteilung Stadtplanung und Baurecht), während der Dienststunden eingesehen werden.


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