Leben in Groß-Umstadt

bebauungsplan

Bebauungsplan „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt

Bebauungsplan „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit geändertem Geltungsbereich

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.09.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt, für den bereits am 30.09.2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, mit einem geänderten Geltungsbereich.

Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Auf der Warth, 1. Änderungsplan“ ergänzen.

Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Abbildung dargestellt.

Sollten sich bei der Planung nochmals Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen erneut geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Beabsichtigte Planung:
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Festsetzungen zu maximalen Gebäudehöhen bzw. zur generellen Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen zu ergänzen, damit sich Vorhaben dem Orts- und Landschaftsbild anpassen und damit besser in die Siedlungsstruktur einfügen.“

Groß-Umstadt, den 01.11.2022
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister