Leben in Groß-Umstadt

mandat

Verlust des Mandates - Ausländerbeiratswahl vom 14. März 2021

Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt

Verlust des Mandates
Ausländerbeiratswahl vom 14. März 2021

Frau Parisa Bagheri verliert, durch Wegfall einer Voraussetzung ihrer Wählbarkeit, ihr Mandat im Ausländerbeirat. Vgl. § 86 (3) Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. § 33 (1) Nr. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG).

Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, stelle ich fest, dass gemäß § 34 (1) KWG der Sitz unbesetzt bleibt und die gesetzliche Mitgliederzahl des Ausländerbeirates sich für die Wahlzeit vermindert.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahl-berechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nie-derschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Ein-zelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs-gründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Groß-Umstadt, den 04.07.2023

gez.: Arndt
Gemeindewahlleiterin