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Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021
Hier: Niederlegung des Mandates
Hier: Niederlegung des Mandates
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Groß-Umstadt
Frau Entesar Afravi hat ihr Mandat im Ausländerbeirat niedergelegt.
Da der Wahlvorschlag erschöpft ist, stelle ich fest, dass gemäß § 34 (1) KWG der Sitz unbesetzt bleibt und die
gesetzliche Mitgliederzahl des Ausländerbeirates sich für die Wahlzeit vermindert.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer
Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 13.03.2025
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin