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Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015
hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015, hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurden die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 30.06.2022 zur Beratung und Beschlussfassung und Erteilung der Entlastung des Magistrates vorgelegt. Gem. § 114 Abs. 2 HGO wird nachstehend der Beschluss darüber öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.
- Bekanntmachung (§ 114 Abs. 2 HGO) der gefassten Beschlüsse
Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2022 haben folgenden Wortlaut:
Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2013
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2013 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2013 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2013 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2014 zugestimmt.
Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen
Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2014
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2014 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2014 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2015 zugestimmt.
Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen
Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2015
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt - Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 113 HGO mit diesem Beschluss zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2015 wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2015 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2016 zugestimmt.
Gem. § 114 HGO Abs. 1 wird dem Magistrat Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen
- Öffentliche Auslegung (§ 114 Abs. 2 HGO)
Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadt Groß-Umstadt mit den Rechenschaftsberichten 2013, 2014 und 2015 liegen zur Einsichtnahme
in der Zeit vom 11.07.2022 bis einschließlich 19.07.2022
auf Zimmer 1.14 des Verwaltungsgebäudes, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt zu folgenden Uhrzeiten:
- montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und
- donnerstags zusätzlich von 14 bis 15:30 Uhr
offen.
Ab 08.07.2022 erfolgt zusätzlich zu dieser Bekanntmachung gem. § 8 der Hauptsatzung der Stadt Groß-Umstadt die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Internet, sowie die Offenlegung der Jahresabschlüsse mit Rechenschaftsbericht der Jahre 2013, 2014 und 2015 ab dem 11.07.2022 im Internet unter
https://www.gross-umstadt.de/leben-in-gross-umstadt/stadtverwaltung/kommunaler-haushalt/.
Weiter wird auf das Recht jedes Bürgers und jeder Bürgerin hingewiesen, die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Verwaltung einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Groß-Umstadt, den 07.07.2022
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister