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Bundestagswahl 2025
Ausstellung von Wahlscheinen für die
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Ausstellung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
bis 21. Februar 2025, 15 Uhr, im Wahlamt im UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt, beantragt werden.
Hierzu hat das UmStadtBüro am 21. Februar 2025 neben den bekannten Öffnungszeiten zusätzlich von 13 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag nicht möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Wahlamt im UmStadtBüro, Saint-Péray-Straße 11, 64823 Groß-Umstadt, ist hierzu am Samstag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Wahlsonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Werden Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines für andere Personen gestellt, wird eine schriftliche Antrags- und Empfangsvollmacht benötigt.
Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch unter den Rufnummern 781- 301 bis - 305 zur Verfügung.
Groß-Umstadt, den 14.02.2025
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister