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Kommunalwahlen 2021
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt
Herr Richard Fikar von dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands „SPD“ hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrückerin Frau Pia Eckert-Graulich, wohnhaft in Groß-Umstadt, Saint-Péray-Straße 12, fest.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 08.04.2022
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin