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Flächennutzungsplan 2. Änderung der Stadt Groß-Umstadt
Bekanntmachung der Genehmigung
Bekanntmachung der Genehmigung
Gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die o. g. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend der Verfügung vom 13.02.2024, RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.06/17-2020/5, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt hat.
Der Flächennutzungsplan, 2. Änderung kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Abt. 210 - Stadtplanung und Baurecht, Zimmer 0.03 während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan, 2. Änderung wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Groß-Umstadt unter Darlegung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Groß-Umstadt, den 27.02.2024
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez. René Kirch, Bürgermeister