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Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2020
Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und
Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurde der Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2020 der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 27.03.2025 zur Beratung und Beschlussfassung und Erteilung der Entlastung des Magistrates vorgelegt. Gem. § 114 Abs. 2 HGO wird nachstehend der Beschluss darüber öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.
- Bekanntmachung (§ 114 Abs. 2 HGO) des gefassten Beschlusses
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2025 hat folgenden Wortlaut:
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen.
Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2020 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.
Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt:
- Im Budget 01-300 Zentraler Service in Höhe von 127.709,02 EURO
- Im Budget 03-300 Ortsgerichte in Höhe von 135,94 EURO
- Im Budget 08-100 Sportstätten u. Bäder in Höhe von 50.916,15 EURO
werden beschlossen.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2020 wird der Übertragung der Auszahlungermächtigungen in Höhe von 34.131.575,01 EURO und Einzahlungsermächtigungen in Höhe von 796.200,15 EURO in das Folgejahr 2021 zugestimmt.
Dem Magistrat wir mit diesem Beschluss § 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Groß-Umstadt mit dem Rechenschaftsbericht 2020 liegen zur Einsichtnahme
in der Zeit vom 23.04.2025 bis einschließlich 02.05.2025
auf Zimmer 1.14 des Verwaltungsgebäudes, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt zu folgenden Uhrzeiten:
- montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und
- donnerstags zusätzlich von 14 bis 15:30 Uhr
offen.
Groß-Umstadt, den 22.04.2025
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister