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Verwaltungskostensatzung
Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt
Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt
I. Allgemeine Verwaltungskosten
- Gebühren
1.1 Schriftliche und elektronische Auskünfte | 50,00 bis 1.000,00 €
|
1.2 Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger, usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist | 30,00 bis 1.000,00 € |
| nach Zeitaufwand |
1.3 Zuschlag zu Nr. 1.2 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens | 15,00 € |
1.4 Zuschlag zu Nr. 1.2 bei bereits archivierten Akten, Karteien, Büchern usw. je Akte, Kartei, Buch usw. | 10,00 € |
1.5 Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger, usw. für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, durch Versenden; dies gilt auch für das Versenden von Kopien aus Akten. | 15,00 € |
§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungskostensatzung ist auf die Gebührennummern 1.1 bis 1.5 nicht anzuwenden. | |
1.6 Beglaubigungen von Unterschriften, je Unterschrift | 10,00 € |
1.7 Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien, usw., die die beglaubigende Behörde selbst hergestellt hat. | 5,00 € |
1.8 Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, usw. in anderen Fällen: |
10,00 € |
1.9 Schreibauslagen für Transkriptionen aus alten Akten (z.B. im Archiv) | nach Zeitaufwand |
| 0,50 € |
2. Gebühren nach Zeitaufwand
Gebühren nach dem Zeitaufwand sind zu erheben,
→wenn in dieser Satzung für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung nach Zeitaufwand bestimmt ist oder
→wenn Wartezeiten über eine ¼ Stunde hinaus entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat und in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
Zu berücksichtigen ist der Zeitaufwand aller Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten, die an der Amtshandlung oder Verwaltungstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren; die Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer/Boten, Schreibkräfte, Registraturkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Anzusetzen sind auch der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der eigentlichen Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit, sowie etwaige Wegezeiten.
Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt für:
2.1
2.2 | Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte, je 1/4 Stunde Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Beschäftigte, je 1/4 Stunde |
23,50 €
19,25 € |
2.3 | übrige Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte je 1/4 Stunde | 15,50 € |
2.4 | Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25 % auf diese Gebührensätze, mindestens jedoch 35 € erhoben. |
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3. | Einsatz von Fahrzeugen und technischen Geräten | Ermittelte Kosten in voller Höhe |
II. | Besondere Verwaltungskosten |
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1. | Städtische Abgaben |
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1.1 | Ersatz einer Hundesteuermarke | 5,00 € |
1.2 | Bescheinigung über gezahlte Abgaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigung |
8,00 € |
1.3 | Erteilung einer Zweitschrift eines Abgabenbescheides | 5,00 € |
1.4 | Erteilung eines Kontoauszuges (Abgabenkonto) | 5,00 € |
1.5 | Bescheinigung in Steuersachen | 8,00 € |
2. |
Fundsachenverwahrung Bei einem Wert der Fundsache bis 20,00 € |
kostenfrei |
| Bei einem Wert der Fundsache über 20,00 € | 10,00 € |
3. |
Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
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3.1 | Bescheinigung über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts, je Grundstück | 30,00 €
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3.2 | Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach BauGB | 50,00 € |
3.3 | Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach BauGB | 50,00 € |
3.4 | Erteilung von schriftlichen Auskünften über die Lage städtischer Ver- und Entsorgungsleitungen | Nach Zeitaufwand |
3.5 | Bescheinigungen über Erschließungszustand, Erschließungs- und Anschlussbeiträge | 50,00 € |
3.6 | Erteilung einer Löschungsbewilligung | 50,00 € |
3.7 | Erteilung einer Rangrücktrittserklärung | 50,00 € |
3.8 | Erklärung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages | 50,00 € |
3.9 | Befreiungsbescheid gemäß § 91 i.V.m. § 73 (4) HBO, mind. | 300,00 € |
4. Hausanschlüsse
4.1 Grundstücksentwässerung
| 120,00 € bis 2.500,00 € 60;00 € 120,00 € bis 2.500,00 € 120,00 € bis 1.000,00 € |
Grundsätzlich wird berechnet mind. 1 Std. à 120,00 € (mit Ausnahme 4.1.2). Nach der 1. Std. erfolgt die Abrechnung je ¼ Std. | |
4.2 Wasserversorgungsanlagen
| 120,00 € bis 2.500, 00 € 90,00 € 120,00 € bis 1.000,00 € 120,00 € bis 1.000,00 € |
Grundsätzlich wird berechnet mind. 1 Std. à 120,00 € (mit Ausnahme 4.2.2). Nach der 1. Std. erfolgt die Abrechnung je ¼ Std.
5. Telekommunikationslinien
5.1 Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gemäß § 68 Telekommunikationsgesetz | nach Zeitaufwand |
6. Abfallgefäße
6.1 Auslieferung, Abholung oder Austausch von Abfallgefäßen bis 3 Gefäße mit Einzelvolumen bis je 240 l | 40,00 € |
6.2 Auslieferung, Abholung oder Austausch von Restmüllcontainer 1, 100 l je Container | 70,00 € |
6.3 Je Leerfahrt beim Bringen, Abholen oder Austauschen von Abfallgefäßen oder Müllcontainern aufgrund nicht gereinigter, nicht geleerter oder nicht bereitgestellter Abfallgefäße oder Müllcontainer oder auf Grund eines nicht entfernten Strichcodes | 30,00 € |
7. Personenstandsregister
Gebühr für den Auszug aus dem Archiv des Personenstandsregisters | 12,00 € |
8. Standesamtswesen
Öffentlich-rechtliche Vornamensänderung | 75,00 € bis 300,00 € |
9. Ablehnung der Gewährung einer Geldleistung, Anforderung einer Geldleistung
9.1 Entscheidung über einen Widerspruch, soweit dieser erfolglosgeblieben ist. | nach Zeitaufwand |
9.2 Zurücknahme eines Widerspruches, soweit die Stadt bereits mit der sachlichen Bearbeitung begonnen hatte, bevor die Amtshandlung vollständig erbracht worden ist | nach Zeitaufwand |
10. Unterrichtung, Mitteilung, Auskunft oder Durchführung einer Maßnahme aufgrund eines offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrages nach Art. 12 Abs.5 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder §54 Abs. 3 Satz 2 HDSIG | 50,00 € bis 1.000,00 € |
11. Jagdrechtliches Vorverfahren
Durchführung des jagdrechtlichen Vorverfahrens nach § 36 HJagdG, die Gebühren können auch festgesetzt werden, wenn das Verfahren nicht zu Ende geführt worden ist (Auslagen, insbesondere Reisekosten und Gebühren der zum Schätzen bestellten Person, sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben). | nach Zeitaufwand |
12. Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation, Ausstellung der Apostille oder Beglaubigung einer Urkunde aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen | 25,00 € |