Leben in Groß-Umstadt

Verwaltungskostensatzung

Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Groß-Umstadt

Kostenverzeichnis zur                                        Verwaltungskostensatzung der                      Stadt Groß-Umstadt

I. Allgemeine Verwaltungskosten 

  1. Gebühren

1.1 Schriftliche und elektronische Auskünfte
Einfache schriftliche und elektronische Auskünfte sind kostenfrei, soweit sie nicht aus Registern und Dateien erteilt werden.

50,00 bis 1.000,00 €

 

1.2 Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger, usw. für Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind oder deren Verfahren abgeschlossen ist

30,00 bis 1.000,00 €

  1. 2.1. wie Nr. 1.2, wenn ein Bediensteter die Einsichtnahme dauernd beaufsichtigen muss

nach Zeitaufwand

1.3 Zuschlag zu Nr. 1.2 für das Versenden von Akten oder Kopien aus Akten, auch von Bußgeldakten außerhalb eines Bußgeldverfahrens
je Sendung
Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00 €

1.4 Zuschlag zu Nr. 1.2 bei bereits archivierten Akten, Karteien, Büchern usw. je Akte, Kartei, Buch usw.

10,00 €

1.5 Gewährung von Einsicht in amtliche Akten, Karteien, Bücher, Datenträger, usw. für Personen, die am Verfahren beteiligt sind, durch Versenden; dies gilt auch für das Versenden von Kopien aus Akten.
je Sendung
Die Auslagen sind mit der Gebühr abgegolten.

15,00 €

§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungskostensatzung ist auf die Gebührennummern 1.1 bis 1.5 nicht anzuwenden.

1.6 Beglaubigungen von Unterschriften, je Unterschrift

10,00 €

1.7 Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien, usw., die die beglaubigende Behörde selbst hergestellt hat.
je Urkunde

5,00 €

1.8 Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien, usw. in anderen Fällen:
Urkunden bis zu 10 Seiten, je Urkunde
Urkunden, die aus mehr als 10 Seiten bestehen, je Seite

 

 

10,00 €
1,00 €

1.9 Schreibauslagen für Transkriptionen aus alten Akten (z.B. im Archiv)

nach Zeitaufwand

  1. 10. Anfertigen von Kopien, je Seite:
    unabhängig von der Art der Herstellung bis DIN A3
    → die vom Kostenschuldner besonders beantragt oder
    → die aus vom Kostenschuldner zu vertretenden Gründen notwendig wurden

0,50 €

2.  Gebühren nach Zeitaufwand

Gebühren nach dem Zeitaufwand sind zu erheben,
→wenn in dieser Satzung für eine Amtshandlung eine Gebührenbemessung nach Zeitaufwand bestimmt ist oder
→wenn Wartezeiten über eine ¼ Stunde hinaus entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat und in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

Zu berücksichtigen ist der Zeitaufwand aller Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten, die an der Amtshandlung oder Verwaltungstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren; die Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer/Boten, Schreibkräfte, Registraturkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Anzusetzen sind auch der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der eigentlichen Amtshandlung oder sonstigen Verwaltungstätigkeit, sowie etwaige Wegezeiten.

Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt für:

2.1

 

2.2

Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte, je 1/4 Stunde

Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Beschäftigte, je 1/4 Stunde

 

23,50 €

 

19,25 €

2.3

übrige Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte je 1/4 Stunde

15,50 €

2.4

Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25 % auf diese Gebührensätze, mindestens jedoch 35 € erhoben.

 

3.

 Einsatz von Fahrzeugen und technischen Geräten

Ermittelte Kosten in voller Höhe

II.

Besondere Verwaltungskosten

 

1.

 Städtische Abgaben

 

1.1

Ersatz einer Hundesteuermarke

5,00 €

1.2

Bescheinigung über gezahlte Abgaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

8,00 €

1.3

Erteilung einer Zweitschrift eines Abgabenbescheides

5,00 €

1.4

Erteilung eines Kontoauszuges (Abgabenkonto)

5,00 €

1.5

Bescheinigung in Steuersachen

8,00 €

 

2.

 

 Fundsachenverwahrung

Bei einem Wert der Fundsache bis 20,00 €

 

 

kostenfrei

 

Bei einem Wert der Fundsache über 20,00 €

10,00 €

 

3.

 

 Bau- und Grundstücksangelegenheiten

 

3.1

Bescheinigung über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts, je Grundstück
mind. je Grundstückskaufvertrag

30,00 €
50,00 €

 

 

 

3.2

Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach BauGB

50,00 €

3.3

Genehmigungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen nach BauGB

50,00 €

3.4

Erteilung von schriftlichen Auskünften über die Lage städtischer Ver- und Entsorgungsleitungen

Nach Zeitaufwand

3.5

Bescheinigungen über Erschließungszustand, Erschließungs- und Anschlussbeiträge

50,00 €

3.6

Erteilung einer Löschungsbewilligung

50,00 €

3.7

Erteilung einer Rangrücktrittserklärung

50,00 €

3.8

Erklärung im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages

50,00 €

3.9

Befreiungsbescheid gemäß § 91 i.V.m. § 73 (4) HBO, mind.

300,00 €

4. Hausanschlüsse

4.1 Grundstücksentwässerung

  1. Genehmigung eines Antrages auf Kanalneuanschluss, Änderung eines bestehenden Kanalanschlusses oder Stilllegung eines Kanalanschlusses
  2. Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage, falls in der Anschlussgenehmigung die Abnahme vorgeschrieben war
  3. Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Einleitung von Abwasser oder Kondensaten
  4. Überwachung der Einleitung nichthäuslichen Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage (die Kosten der Untersuchungsstellen sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben)

 120,00 € bis 2.500,00 €

  60;00 €

120,00 € bis 2.500,00 €

120,00 € bis 1.000,00 €

Grundsätzlich wird berechnet mind. 1 Std. à 120,00 € (mit Ausnahme 4.1.2). Nach der 1. Std. erfolgt die Abrechnung je ¼ Std.

4.2 Wasserversorgungsanlagen

  1. Genehmigung eines Antrages auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
  2. Genehmigung und Abnahme für Einbau eines Sonderwasserzählers
  3. Bearbeitung eines Förderantrages nach den städtischen Förderrichtlinien für Umwelt und Energie
  4. Überprüfung einer Regenwassernutzungsanlage


120,00 € bis 2.500, 00 €

 90,00 €

 120,00 € bis 1.000,00 €

 120,00 € bis 1.000,00 €

Grundsätzlich wird berechnet mind. 1 Std. à 120,00 € (mit Ausnahme 4.2.2). Nach der 1. Std. erfolgt die Abrechnung je ¼ Std.

5. Telekommunikationslinien

5.1 Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gemäß § 68 Telekommunikationsgesetz


nach Zeitaufwand

6. Abfallgefäße

6.1 Auslieferung, Abholung oder Austausch von Abfallgefäßen bis 3 Gefäße mit Einzelvolumen bis je 240 l

40,00 €

6.2 Auslieferung, Abholung oder Austausch von Restmüllcontainer 1, 100 l je Container

70,00 €

6.3 Je Leerfahrt beim Bringen, Abholen oder Austauschen von Abfallgefäßen oder Müllcontainern aufgrund nicht gereinigter, nicht geleerter oder nicht bereitgestellter Abfallgefäße oder Müllcontainer oder auf Grund eines nicht entfernten Strichcodes

30,00 €

7. Personenstandsregister

Gebühr für den Auszug aus dem Archiv des Personenstandsregisters

12,00 €

8. Standesamtswesen

Öffentlich-rechtliche Vornamensänderung

75,00 € bis 300,00 €

9. Ablehnung der Gewährung einer Geldleistung, Anforderung einer Geldleistung

9.1 Entscheidung über einen Widerspruch, soweit dieser erfolglosgeblieben ist.

nach Zeitaufwand
höchstens 20% des streitigen Betrages

9.2 Zurücknahme eines Widerspruches, soweit die Stadt bereits mit der sachlichen Bearbeitung begonnen hatte, bevor die Amtshandlung vollständig erbracht worden ist

nach Zeitaufwand
höchstens 10% des streitigen Betrages

10. Unterrichtung, Mitteilung, Auskunft oder Durchführung einer Maßnahme aufgrund eines offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrages nach Art. 12 Abs.5 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder §54 Abs. 3 Satz 2 HDSIG

50,00 € bis 1.000,00 €

11. Jagdrechtliches Vorverfahren

Durchführung des jagdrechtlichen Vorverfahrens nach § 36 HJagdG, die Gebühren können auch festgesetzt werden, wenn das Verfahren nicht zu Ende geführt worden ist (Auslagen, insbesondere Reisekosten und Gebühren der zum Schätzen bestellten Person, sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben).

nach Zeitaufwand

12. Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde zwecks Legalisation, Ausstellung der Apostille oder Beglaubigung einer Urkunde aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen

25,00 €