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Stadtverordnetenversammlung
Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung
Die Gemeindewahlleiterin der Stadt Groß-Umstadt
Frau Miriam Mohr von dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands „SPD“ hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt aufgrund der Wahl in den Magistrat verloren. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich als Nachrücker Herrn Matti Merker, wohnhaft in Groß-Umstadt, Markt 3, fest.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 05.07.2022
gez.: Arndt, Gemeindewahlleiterin