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Seniorenbeiratswahl am 09. Juni 2022 - Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker
Seniorenbeiratswahl am 09. Juni 2022 - Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker
Frau Karin Rogalla hat ihr Mandat für den Seniorenbeirat niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. §2 Nr. 5 der Satzung für den Seniorenvertretung der Stadt Groß-Umstadt stelle ich als Nachrücker, Herrn Claus Franz, wohnhaft in Groß-Umstadt, Ringstraße 12, fest.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 03.01.2023
gez.: René Kirch, Seniorenbeiratswahlleiter der Stadt Groß-Umstadt