- Leben in Groß-Umstadt
- Kultur, Freizeit & Tourismus
- Stadtentwicklung & Wirtschaft
Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurden die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 21.03.2024 zur Beratung und Beschlussfassung und Erteilung der Entlastung des Magistrates vorgelegt. Gem. § 114 Abs. 2 HGO werden nachstehend die Beschlüsse darüber öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.
1. Bekanntmachung (§ 114 Abs. 2 HGO) der gefassten Beschlüsse
Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 haben folgenden Wortlaut:
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2016
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen. Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2016 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen. Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt:
- Im Budget 3 Kultur, Markt, Tourismus in Höhe von 2.586,37 €
- Im Budget 10 Kinder und Jugend in Höhe von 187,85 €
- Im Budget 11 Kindertagesstätten in Höhe von 217.366,48 €
- Im Budget 12 Senioren in Höhe von 2.546,60 €
- Im Budget 14 Gebäudemanagement in Höhe von 5.853,52 €
- Im Budget 15 Energie, Umwelt, Naturschutz in Höhe von 16.488,36 €
sowie durch die Zentralisierung der Kredittilgung im Budget 6 entstandenen Ansatzüberschreitungen im Bereich der Tilgung werden beschlossen:
- Im Budget 15 Energie, Umwelt, Naturschutz in Höhe von 920,23 €
- Im Budget 18 Wasserversorgung in Höhe von 47.715,47 €
- Im Budget 19 Abwasserbeseitigung in Höhe von 130.955,07 €
- Im Budget 20 Baubetriebshof in Höhe von 43.170,73 €
Zusammen mit der Jahresrechnung 2016 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2017 zugestimmt. Gem. § 114 Abs. 1 HGO wird dem Magistrat Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen
Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2017
Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen. Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2017 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.
Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt
- Im Budget 1 Gemeindeorgane in Höhe von 11.163,11 €
- Im Budget 14 Gebäudemanagement in Höhe von 22.720,90 €
sowie durch die Zentralisierung und Umstellung der Kredittilgung im Budget 6 entstandenen Ansatzüberschreitungen im Bereich der Tilgung werden beschlossen:
- Im Budget 6 Zentrale Finanzdienstleitungen in Höhe von 768.460,22 €
- Im Budget 15 Energie, Umwelt, Naturschutz in Höhe von 985,00 €
Die Deckung war gewährleistet.
Zusammen mit der Jahresrechnung 2017 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2018 zugestimmt. Gem. § 114 Abs. 1 HGO wird dem Magistrat Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen
Groß-Umstadt, den 05.04.2024
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: i. V. Miriam Mohr, Erste Stadträtin