Leben in Groß-Umstadt

Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

 Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und     Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO

 Hier: Veröffentlichung der Beschlüsse und     Öffentliche Auslegung gem. § 114 Abs. 2 HGO

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO wurden die Jahresabschlüsse der Stadt Groß-Umstadt für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 der Stadtverordnetenversammlung in deren Sitzung am 21.03.2024 zur Beratung und Beschlussfassung und Erteilung der Entlastung des Magistrates vorgelegt. Gem. § 114 Abs. 2 HGO werden nachstehend die Beschlüsse darüber öffentlich bekanntgemacht und auf die öffentliche Auslegung hingewiesen.

1. Bekanntmachung (§ 114 Abs. 2 HGO) der gefassten Beschlüsse

Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 haben folgenden Wortlaut:

Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2016

Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen. Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2016 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen. Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt:

  • Im Budget 3 Kultur, Markt, Tourismus                       in Höhe von        2.586,37 €
  • Im Budget 10 Kinder und Jugend                             in Höhe von           187,85 €
  • Im Budget 11 Kindertagesstätten                              in Höhe von    217.366,48 €
  • Im Budget 12 Senioren                                              in Höhe von        2.546,60 €
  • Im Budget 14 Gebäudemanagement                         in Höhe von        5.853,52 €
  • Im Budget 15 Energie, Umwelt, Naturschutz             in Höhe von      16.488,36 €

sowie durch die Zentralisierung der Kredittilgung im Budget 6 entstandenen Ansatzüberschreitungen im Bereich der Tilgung werden beschlossen:

  • Im Budget 15  Energie, Umwelt, Naturschutz               in Höhe von        920,23 €
  • Im Budget 18  Wasserversorgung                                 in Höhe von   47.715,47 €
  • Im Budget 19 Abwasserbeseitigung                              in Höhe von 130.955,07 €
  • Im Budget 20 Baubetriebshof                                        in Höhe von   43.170,73 €

Zusammen mit der Jahresrechnung 2016 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2017 zugestimmt. Gem. § 114 Abs. 1 HGO wird dem Magistrat Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen

Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2017

Der Schlussbericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt – Dieburg über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 113 HGO zur Kenntnis genommen. Die vom Revisionsamt geprüfte Jahresrechnung der Stadt Groß-Umstadt für das Jahr 2017 wird gem. § 114 Abs. 1 HGO hiermit beschlossen.

Die während der Aufstellungsphase entstandenen überplanmäßigen Ausgaben im Ergebnishaushalt

  • Im Budget   1 Gemeindeorgane                                           in Höhe von   11.163,11 €
  • Im Budget 14 Gebäudemanagement                                   in Höhe von   22.720,90 €

sowie durch die Zentralisierung und Umstellung der Kredittilgung im Budget 6 entstandenen Ansatzüberschreitungen im Bereich der Tilgung werden beschlossen:

  • Im Budget   6  Zentrale Finanzdienstleitungen                     in Höhe von 768.460,22 €      
  • Im Budget 15  Energie, Umwelt, Naturschutz                       in Höhe von        985,00 €

Die Deckung war gewährleistet.

Zusammen mit der Jahresrechnung 2017 wird der Übertragung der Haushaltsausgabereste in das Jahr 2018 zugestimmt. Gem. § 114 Abs. 1 HGO wird dem Magistrat Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: 29 Jastimmen

Groß-Umstadt, den 05.04.2024

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

gez.: i. V. Miriam Mohr, Erste Stadträtin