Leben in Groß-Umstadt

Satzung

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394), in Verbindung mit den §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt in ihrer Sitzung am 10.10.2024 folgende Satzung über den Erlass der Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

Die Veränderungssperre dient zur Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“, deren Aufstellung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt in ihrer Sitzung am 22.09.2022 förmlich beschlossen und am 01.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht wurde.

 

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche und rechtliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Baugrundstücke, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ liegen und im Übrigen vom Geltungsbereich der „Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre“ für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ in der Gemarkung Umstadt, die am 22.09.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 01.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht wurde, erfasst werden.

Der räumliche und rechtliche Geltungsbereich der Satzung ist eindeutig dargestellt durch eine schwarze Umrandungslinie in dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

§ 2
Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ im Stadtteil Umstadt wird um ein Jahr verlängert.

§ 3
Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre

Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Satzung tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 1 dieser Satzung genannte Gebiet - Bebauungsplan „Auf der Warth, 5. Änderungsplan“ – rechtsverbindlich wird. Nach § 17 Abs. 2 BauGB kann die Stadt, wenn besondere Umstände es erfordern, die Frist zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Rechtmäßig verhängte und rechtens fortbestehende Veränderungssperren sind grundsätzlich 4 Jahre lang entschädigungslos hinzunehmen.

 

Groß-Umstadt, den 22.10.2024

Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt

i.V Miriam Mohr, Erste Stadträtin