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Seniorenbeiratswahl am 09. Juni 2022
Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker
Wahl in den Seniorenbeirat, Nachrücker
Der Seniorenbeiratswahlleiter
der Stadt Groß-Umstadt
Frau Erna Macht hat ihr Mandat für den Seniorenbeirat niedergelegt. Nach § 34 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 2 Nr. 5 der Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Umstadt stelle ich als Nachrückerin, Frau Siegrun Parr, wohnhaft in Groß-Umstadt, Eilingsgasse 9, fest.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer
Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu
begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden
(§ 25 KWG).
Groß-Umstadt, den 01.04.2025
gez.: Kirch, Seniorenbeiratswahlleiter