- Leben in Groß-Umstadt
- Kultur, Freizeit & Tourismus
- Stadtentwicklung & Wirtschaft
Vereinfachte Umlegung
Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Weg zwischen Otto-Hahn-Straße 12 und Georg-August-Zinn-Straße 103“ in der Gemarkung Groß-Umstadt - Flur 5
hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Weg zwischen Otto-Hahn-Straße 12 und Georg-August-Zinn-Straße 103“ in der Gemarkung Groß-Umstadt - Flur 5 hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit
In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 04.01.2023 (BGBI. 2023, Nr. 6) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 16.05.2024 am 25.09.2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb
eines Monats seit der Bekanntmachung beim
Magistrat der Stadt
Groß-Umstadt
Markt 1
64823 Groß-Umstadt
als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Groß-Umstadt, den 04. Dezember 2024
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: Rene Kirch, Bürgermeister