Leben in Groß-Umstadt

recht

Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Ziegelwaldweg 30+32“ in der Gemarkung Groß-Umstadt

Vereinfachte Umlegung gemäß §§ 80 ff. BauGB für das Gebiet „Ziegelwaldweg 30+32“ in der Gemarkung Groß-Umstadt

Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß §§ 80 ff. nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S 674) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 30.01.2023 am 06.02.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim

                     Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
                     Markt 1
                     64823 Groß-Umstadt

als Umlegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Groß-Umstadt, den 07. Februar 2023
Der Magistrat der Stadt Groß-Umstadt
gez.: René Kirch, Bürgermeister