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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde/Stadt Groß-Umstadt für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Dieburg und den Strafkammern des Landgerichts Darmstadt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 22.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Darmstadt und das Amtsgericht Dieburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.07.2023 bis zum 07.07.2023 für alle zur Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Zimmer 2.08, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Stadtverwaltung Groß-Umstadt, Abteilung 320 Personal und Gremien oder zu Protokoll im Rathaus der Stadt Groß-Umstadt, Zimmer 2.08, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.23.06.2023
René Kirch
Bürgermeister
Groß-Umstadt