Leben in Groß-Umstadt

Amtsgericht Dieburg 30 K 16/23

Beschluss der Zwangsvollstreckung / Terminsbestimmung 

Beschluss der Zwangsvollstreckung / Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

soll am Montag, 2. Dezember 2024, 12:00 Uhr, im Amtsgericht Bei der Erlesmühle 1, Raum 116, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Heubach Blatt 2015 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

3

Heubach

5

322

Ackerland, am Eichelsberg

3950

Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.04.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 11.000,00 €

Objektbeschreibung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs-vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten 

anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer 

Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach 

Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG 

mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30,

BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 030234301046.