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UMWELT
Ausgediente Weihnachtsbäume werden Baumpaten
Wenn Sie Ihren Weihnachtsbaum komplett abgeschmückt haben, schneiden Sie am besten die Spitze (Mindeststärke ca. 2 cm) schräg ab, so dass ca. 1,00 m bis 1,30 m Stamm übrigbleiben (große Weihnachtsbäume können auch in zwei Teile zerlegt werden). Von dem Stammteil werden die Äste jeweils bis auf einen Stummel von 15 bis 20 cm abgeschnitten. Die verbleibenden „stacheligen“ Stämme, Rauhgipfel genannt, werden benötigt, der abgeschnittene Rest kann als Winterschutz für Pflanzen im Garten oder auf Balkon und Terrasse verwendet oder einfach über die grüne Tonne entsorgt werden.
Die Rauhgipfel werden zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. nach Neuaufforstungen im Umstädter Wald, mit der Spitze nach unten direkt neben einem jungen Baum in den Boden geschlagen und sollen verhindern, dass Rehböcke die Forstpflanzen verfegen. Rehböcke reiben ihre Geweihe zur Reviermarkierung gerne an jungen Bäumen, diese werden dadurch verletzt und sterben unter Umständen ab. Neben dem Schutz vor Fegeschäden können diese Weihnachtsbaumreste auch dazu beitragen, dass die Forstwirte bei erforderlichen Freischneidearbeiten (Brombeere & Co.) die jungen Bäumchen besser sehen. Sie übernehmen somit ein paar Jahre lang nach ihrem eigentlichen Zweck noch eine „Patenschaft“ für junge Bäume und können dann als Biomasse im Wald verbleiben.
Bei Interesse an der Maßnahme bringen Sie bitte Ihre sorgfältig hergerichteten Rauhgipfel am Samstag, 15. Januar 2022, zwischen 12:00 und 16:00 Uhr zum Sportplatz östlich des Gruberhofes, der dankenswerter Weise vom Vorstand des FC Raibach für die Sammelmaßnahme zur Verfügung gestellt wird.
Um den gewollten ökologischen Nutzen nicht zu konterkarieren, sollten die Rauhgipfel aus Haushalten aus dem engen Umkreis von Groß-Umstadt kommen.
Zur reibungslosen Abgabe ist „Einbahnstraßenregelung“ vorgesehen: Zufahrt vom Raibacher Tal aus, Abfahrt über die Straße „Am Hitzigenrot“. Es werden nur „fertig-gestutzte“ Rauhgipfel angenommen. Wir bitten Sie, die aktuellen Corona-Regeln (Abstand halten und Mundschutz tragen) einzuhalten und sich bei der Abgabe der Rauhgipfel nicht länger als erforderlich am Sammelplatz aufzuhalten.