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Schöffen und Jugendschöffe gesucht
Schöffen und Jugendschöffe gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden Groß-Umstädter Einwohnende, die am Amtsgericht Dieburg und Landgericht Darmstadt als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Wohnsitz in Groß-Umstadt
- zwischen 25 und 69 Jahre alt (Stichtag 01.01.2024)
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- soziale Kompetenz, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können.
- Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, da Beweise gewürdigt werden müssen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abgeleitet werden kann.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
- Jugendschöffen sollen zusätzlich über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
- Unparteilichkeit und Selbstständigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- kein laufendes Insolvenzverfahren oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über das eigene Vermögen
- keine Verurteilung von mehr als sechs Monaten oder ein schwebendes Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
- keine hauptamtliche Tätigkeit in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie als Religionsdiener.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.
Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu und sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können sowie an der Beratung argumentativ teilnehmen. Daher wird Ihnen Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten bewerben sich bitte:
- bis zum 28.04.2023 für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und
- bis zum 03.03.2023 für das Amt eines Jugendschöffen
bei der Stadt Groß-Umstadt, Abteilung 320 Personal & Gremien, Markt 1, 64823 Groß-Umstadt, Tel. 06078 781 -241 oder 223, E-Mail: parlbuero@gross-umstadt.de.
Ein Bewerbungsformular finden Sie zum Download hier oder auf www.schoeffenwahl.de.
Bewerbungsunterlagen Jugendschöffe
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