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Silvester: Traditionen pflegen, aber sicher und sauber
Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk
Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk
Der Jahreswechsel naht und mit ihm das farbenfrohe Feuerwerk über den Dächern von Groß-Umstadt – eine lang gepflegte Tradition, die jedoch klaren Regelungen unterliegt. Der Magistrat hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Bereiche, in denen das Abbrennen von Feuerwerk in der Innenstadt verboten ist, konkretisiert.
Gemäß dem Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und Krankenhäusern generell untersagt. Für Groß-Umstadt regelt die Allgemeinverfügung diese Einschränkungen
zusätzlich für öffentliche Flächen in der Altstadt. Ein Plan mit den gekennzeichneten Bereichen ist unter folgendem Link verfügbar:
Bürgermeister René Kirch: „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Umfeld und achten Sie auf Ihre Sicherheit. Dies gilt neben unserer wunderschönen Altstadt in der Kernstadt selbstverständlich auch in allen Ortsteilen, gerade in den
historischen Ortskernen. Denken Sie daran: Alles, was in den Himmel steigt und dort leuchtet, fällt auch wieder auf die Erde zurück. Bitte entsorgen Sie Feuerwerksreste und leere Batterien ordnungsgemäß. So können wir
gemeinsam einen sicheren und sauberen Start ins neue Jahr erleben. Ich wünsche Ihnen einen guten, unfallfreien und gesunden Rutsch in das Jahr 2025.“