Leben in Groß-Umstadt

Lärmschutzaktionsplan

Die Stadt Groß-Umstadt bittet um Mitwirkung!

Die Stadt Groß-Umstadt bittet um Mitwirkung!

Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz bittet die Stadt 

Groß-Umstadt um aktive Mitwirkung aus der Bevölkerung.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkartierung des Hessischen Landesamts für 

Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde sind die Entwürfe eines neuen Lärmaktionsplanes entstanden. Im Rahmen einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung soll nun den Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesem Zwischenbericht 

gegeben werden.

Die beiden Textentwürfe der genannten Teilpläne des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde) werden seit dem 24. Juni 2024 auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.

Das Regierungspräsidium bittet hierbei explizit darum, die dargestellten Stände der Lärmminderungsplanungen zu überprüfen und Rückmeldung über neue Lärmminderungsmaßnahmen oder neue Sachstände hinsichtlich der noch offenen Prüfaufträge zu geben. Hierzu steht das folgende Beteiligungsportal des Landes Hessen zur Verfügung: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite oder das Postfach beteiligung-lap@rpda.hessen.de. Eine Eingabe auf dem Postweg ist nicht erforderlich.

Die Frist für Rückmeldungen endet am 7. August 2024.

Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Soweit 

gänzlich neue Maßnahmenvorschläge vorgebracht werden, können diese nicht mehr im Lärmaktionsplan der 4. Runde aufgenommen werden. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab 2027, bearbeitet 

werden. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Beurteilung der zuständigen 

Fachbehörden erfolgt die Bekanntmachung des endgültigen Lärmaktionsplans Hessen.