Leben in Groß-Umstadt

Straßenbau

Erneuerung der Langstädter Straße beendet

Erneuerung der Langstädter Straße beendet

Am Freitag, den 31. Mai 2024 erfolgte die offizielle Eröffnung der Langstädter Straße in Kleestadt. Nach knapp zwölf Monaten Bauzeit ist die Erneuerung abgeschlossen. Nur ein Schlauchliner, welcher in den Kanal eingezogen werden muss, steht noch auf dem Arbeitsplan. Hierfür muss die Straße aber nicht mehr geöffnet werden, es erfolgen also nur zeitlich begrenzte und partielle Sperrungen zu diesem Zweck.

Die Erneuerung der Straße umfasste neben der Herstellung von Gehwegen auch die Abdichtung der Kanalschächte sowie die Erneuerung der Wasserleitung. Ebenfalls wurden sämtliche Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse erneuert. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich auf etwa 1 Million Euro. Es gab an dieser Stelle keine Fördermittel, die Maßnahme wurde rein aus städtischen Mitteln finanziert.

Bürgermeister René Kirch begrüßte die zahlreichen anwesenden Personen des Ortsbeirates, der Verwaltung sowie Anwohnerinnen und Anwohner der vollständig sanierten Straße.

„Damit haben wir einen Abschnitt von 300 Metern des über 100 Kilometer langen Straßennetzes, welches sich im Eigentum der Stadt Groß-Umstadt befindet, grundlegend saniert“ freut sich Bürgermeister René Kirch und erläutert weiter: „Vor besondere Herausforderungen wurde die Stadtverwaltung bei der Sanierung der alten Straße gestellt, da im Laufe der Zeit nicht mehr alle Pläne vorhanden waren. Auch fiel der Bau in ein sehr regnerisches Jahr, was die Arbeiten nicht einfacher gestaltet hat. Dennoch haben wir sowohl den Zeit- als auch den Kostenrahmen eingehalten. Man sieht hier schön, wieviel Arbeit in diesem kleinen Stück Straße, hochgerechnet auf das gesamte Straßennetz noch in Zukunft auf uns zukommen wird.“

Von einer Einzeichnung von Parkplätzen wurde abgesehen, damit eine höhere Flexibilität gewährleistet werden kann, denn die Anzahl an möglichen eingezeichneten Parkplätzen hat sich durch einzuhaltende Vorschriften immer weiter verringert, so dass man zu guter Letzt bei nur noch etwa zwei eingezeichneten Parkplätzen an der Gesamtlänge der Straße verblieben wäre.

„Die Möglichkeiten, an der Straße zu parken, werden vollständig durch die Straßenverkehrsgesetze geregelt. So ist das Parken auf den Bürgersteigen grundsätzlich verboten. Parken an der Straße ist nur dann erlaubt, wenn eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern gewährleistet ist. Ich darf alle Verkehrsteilnehmer bitten diese Regeln auch einzuhalten, dann funktioniert das gute Miteinander im Straßenverkehr am besten,“ erklärt Bürgermeister René Kirch.