Leben in Groß-Umstadt

Public Viewing

Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2024 der Männer
(„Public-Viewing“-Verordnung)

Verordnung über den Lärmschutz bei               öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2024 der Männer          („Public-Viewing“-Verordnung)

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltungen erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Die Übertragung zahlreicher Spiele beginnt erst ab 21:00 Uhr – Spielende ist um 23:00 Uhr, spätestens jedoch vor 24:00 Uhr.

Über die Zulässigkeit einer „Public-Viewing“-Veranstaltung entscheidet der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die Genehmigung muss mittels eines formlosen Antrages unter der E-Mail-Adresse t.meyer@ladadi.de eingefordert werden. Der Veranstalter (bei Gaststätten der Betreiber) stellt den Antrag rechtzeitig, bevor das erste Fußballspiel „live“ übertragen werden soll. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spiele „live“ übertragen werden sollen. Genehmigungspflichtig sind nur Spiele ab 21 Uhr. 

Neben den öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, bei denen Spiele der Fußball-EM 2024 „live“ übertragen werden, betrifft die sogenannte „Public-Viewing“-Verordnung auch Veranstaltungen in Freiluftgaststätten. Darunter fallen nicht nur Biergärten, sondern auch Gaststätten mit Außenbewirtschaftung. Fußballübertragungen in Gaststätten und private Veranstaltungen, z.B. auf Terrasse, Balkon oder im Garten, fallen nicht unter die Verordnung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) unter https://landwirtschaft.hessen.de/