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Altkleider entsorgen
Altkleider sollen ab 2025 besser recycelt werden
Altkleider sollen ab 2025 besser recycelt werden
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht ab dem 1. Januar 2025 eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Ausgeleierte, verschmutze oder löchrige Kleidung soll ab 2025 nicht mehr in den Restmüll. Die EU möchte
damit das Recycling fördern und die Kreislaufwirtschaft verbessern.
Werden Alttextilien im Müll getrennt, so die Hoffnung, können sie besser wiederverwendet oder recycelt werden. Die Verordnung ist damit eine Reglung für den Umweltschutz.
Die etablierten, teilweise über Jahrzehnte gewachsenen Sammelsysteme bieten den privaten Haushalten in
Groß-Umstadt eine verlässliche und akzeptierte Möglichkeit, aussortierte Textilien und Schuhe zu spenden oder in weitere Sammlungen zu geben. Bürgerinnen und Bürger von Groß-Umstadt können auf die bekannten
Altkleidercontainer im gesamten Stadtgebiet zurückgreifen.
Eine aktuelle Liste der in Groß-Umstadt vorhandenen Sammelcontainer befindet sich auf der Homepage der
Stadtverwaltung unter https://www.gross-umstadt.de/formulare-pdf/220-gruen-umwelt-und-energie/wertstoffcontainer-standorte-0.pdf?cid=3js.