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Neufassung der städtischen Vereinsförderrichtlinien in Groß-Umstadt
Modernisierung und Anpassung an aktuelle Anforderungen
Modernisierung und Anpassung an aktuelle Anforderungen
Die Stadt Groß-Umstadt hat Vereinsförderrichtlinien aus dem Jahr 2008 überarbeitet und modernisiert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13. Februar 2025 final über die Vorlage abgestimmt. Ziel ist es, das
Förderverfahren transparenter zu gestalten und zu vereinfachen, aktuelle Herausforderungen aufzugreifen und die Grundlagen für eine zeitgemäße Unterstützung des Ehrenamts zu schaffen.
„Das ehrenamtliche Engagement in unseren Vereinen ist eine unverzichtbare Säule unseres gesellschaftlichen
Lebens. Es ermöglicht Angebote, die ohne die freiwillige Arbeit unzähliger Menschen nicht denkbar wären – sei es im Sport, in der Kultur oder in vielen anderen gemeinwohlorientierten Bereichen. Mit unserer Vereinsförderung würdigen wir dieses Engagement seit vielen Jahren. Die aktuelle Überarbeitung sorgt nun für mehr Klarheit und Fairness in der Vergabe begrenzter städtischer Mittel“, erklärt Bürgermeister René Kirch.
Die Überarbeitung der Richtlinien erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Ausschuss für Sport, Kultur und Stadtmarketing. Ein Bestandteil der neuen Richtlinien ist die Aufnahme einer Präambel, die den hohen Stellenwert des Ehrenamts und des Vereinswesens für die Stadtgesellschaft ausdrücklich betont. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer umfassenden Modernisierung der Förderpraxis. So fokussieren sich die neuen Richtlinien nicht mehr explizit auf Sport- und Kulturvereine, sondern öffnen sich ausdrücklich für alle
gemeinwohlorientierten Vereine und Initiativen, die die Förderkriterien erfüllen. Auch die Förderung von Projekten ohne formale Vereinsstruktur bleibt weiterhin möglich.
Bei den investiven Förderungen – einem zentralen Element der städtischen Vereinsförderung – wurden unter
anderem die Antragsfristen vereinheitlicht. Weiterhin wurden förderfähige und nicht-förderfähige Maßnahmen klarer definiert und die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten als neues Förderkriterium aufgenommen.
Das zweite zentrale Element der städtischen Vereinsförderung ist die laufende Betriebsförderung. Hier wurde die
bisherige Berechnungsgrundlage überarbeitet: Zukünftig sind die Gesamtmitgliederzahl sowie die Zahl der
jugendlichen Mitglieder ausschlaggebend für die Berechnung der Förderhöhe. Damit wird die bisherige, komplizierte Berechnungsweise durch ein einfaches und transparentes System abgelöst. Insgesamt stehen 31.000€ an investiven Fördermitteln für die Vereine im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Eine entscheidende Verbesserung wurde bei der Vereinfachung von Entscheidungswegen erzielt. Unter anderem können Anträge auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn künftig durch die Verwaltung genehmigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Formalie, die Vereinen etwa ermöglicht, einen Rasenmäher bereits vor der
Beschlussfassung anzuschaffen, ohne dass dadurch der Anspruch auf Förderung verfällt.
„Unser Ziel ist es, die Förderbedingungen klar und verständlich zu gestalten und gleichzeitig die Vereine dazu
anzuhalten, alle verfügbaren Fördermöglichkeiten – etwa von Land, Bund oder Sportverbänden – auszuschöpfen. Damit unterstützen wir eine nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der städtischen Mittel. Daneben
unterstützen wir unsere Vereine natürlich auch mit den Mitteln, die uns darüber hinaus zur Verfügung stehen, etwa durch kostenlose Hallennutzung, die Genehmigung und Beschilderung von Veranstaltungen, kostenlose
Übungsstunden sowie viele weitere Dienstleistungen und Hilfestellungen.“, so Kirch weiter.
Die neuen Richtlinien sind nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich in Kraft
getreten und ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2008. Mit dieser Neufassung geht Groß-Umstadt einen wichtigen Schritt, um die Vereinsförderung an die Erfordernisse der Gegenwart anzupassen und die engagierte Arbeit der
Vereine in der Stadt bestmöglich zu unterstützen.