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Am 09. Juni 2024 ist Europawahl. Warum wählen?

#NutzedeineStimme #Europawahl2024

Die Stadtverwaltung Groß-Umstadt sucht für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl noch Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer, die in einem der Wahlvorstände dabei sein möchten. Interessierte können sich hier anmelden.

*Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-
Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Groß-Umstadt müssen Sie im Wahlamt der Stadt Groß-Umstadt, bis spätestens zum 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

**Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 bei der Stadt Groß-Umstadt eingehen.

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