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An-, Ab- und Ummeldung
An-, Ab- und Ummeldung
Mit Einführung des Bundesmeldegesetztes zum 1. November 2015 ist über jeden Einzug eine
Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Dieses Formular finden Sie hier.
Anmeldung nach dem Bundesmeldegesetz
(Zuzug nach Groß-Umstadt):
- Jede Person, die nach Groß-Umstadt zieht, hat sich gemäß § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen anzumelden
- Hauptwohnsitz ist gemäß § 21 Absatz 2 Bundesmeldegesetz die vorwiegend benutzte Wohnung
- Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland
Benötigte Unterlagen:
- Vorzulegen sind die Ausweise und Pässe aller Familienangehörigen, die mit nach Groß-Umstadt ziehen
- Sollte eine Anmeldung durch Dritte erfolgen, müssen ebenfalls alle Ausweise und Pässe des Meldepflichtigen sowie eine Vollmacht zur Anmeldung vorgelegt werden
- Wohnungsgeberbestätigung
Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz
(Umzug innerhalb Groß-Umstadt):
- Bei einem Umzug innerhalb von Groß-Umstadt muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen
- Dies betrifft Haupt- und Nebenwohnung
Benötigte Unterlagen:
- Vorzulegen sind die Ausweis und Pässe aller Familienangehörigen, die mit in die neue Wohnung gezogen sind
- Sollte eine Ummeldung durch Dritte erfolgen, müssen ebenfalls alle Ausweise und Pässe des Meldepflichtigen sowie eine Vollmacht zur Ummeldung vorgelegt werden
- Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz:
- Eine Abmeldung nach dem Bundesmeldegesetz muss nur erfolgen, wenn sich der neue Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird
- Befindet sich der neue Wohnsitz im Inland, muss lediglich eine Anmeldung innerhalb von zwei Wochen in der neuen Gemeinde erfolgen
Benötigte Unterlagen:
- Bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Abmeldung mit
- Sollte eine Abmeldung durch Dritte erfolgen, sind ein ausgefüllter Abmeldeschein sowie eine Ausweiskopie und Vollmacht vorzulegen
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