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Führungszeugnis
Führungszeugnis
- Das Führungszeugnis muss bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragt werden, bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
- Sollte das Führungszeugnis durch Dritte beantragt werden, muss eine Vollmacht bei der Antragstellung vorgelegt werden.
- Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 Euro, diese ist direkt bei der Antragstellung zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nur in besonderen Fällen mit Bestätigung des besonderen Verwendungszwecks möglich.
- Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, sind der Verwendungszweck sowie die Adresse der Behörde bei der Antragstellung anzugeben. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.
- Wird das Führungszeugnis im Zusammenhang mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt, erkundigen Sie sich bitte bei der anfordernden Stelle, ob ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird:
- es wird zur Beantragung ein gesondertes Schreiben der anfordernden Stelle benötigt;
- hier müssen die Personendaten angegeben und bestätigt werden, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
- Die Zustellungsdauer eines Führungszeugnisses beträgt ca. 7-10 Arbeitstage.
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