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Leben in Groß-Umstadt

Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine

Untersuchungsberechtigungsscheine Erstuntersuchung:

  • Untersuchungsberechtigungsscheine werden für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt. Das 18. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein -
  • Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land
  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird kein Untersuchungsberechtigungsschein mehr ausgestellt, die Untersuchung läuft dann über Ihre Krankenkasse

Nachuntersuchung:

  • Für die Nachuntersuchung wird ein Schreiben neuen Datums vom Arbeitgeber benötigt, in diesem Schreiben muss bestätigt werden, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht

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