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Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine Erstuntersuchung:
- Untersuchungsberechtigungsscheine werden für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt. Das 18. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein -
- Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs wird kein Untersuchungsberechtigungsschein mehr ausgestellt, die Untersuchung läuft dann über Ihre Krankenkasse
Nachuntersuchung:
- Für die Nachuntersuchung wird ein Schreiben neuen Datums vom Arbeitgeber benötigt, in diesem Schreiben muss bestätigt werden, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht
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