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Leben in Groß-Umstadt

Beantragung von Reisepässen

Beantragung von Reisepässen

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Reisepass oder Kinderreisepass (falls nicht vorhanden eine Geburts- oder Heiratsurkunde und den Personalausweis)
  • 1 biometrisches Foto (Frontalaufnahme; geschlossener Mund; keine Schatten im Gesicht; heller, musterfreier Hintergrund)
  • Bei Namensänderung die Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung

Gebühr und Gültigkeit des Reisepasses:

  • Unter 24 Jahren 37,50 Euro, Gültigkeit 6 Jahre
  • Über 24 Jahren 70,00 Euro, Gültigkeit 10 Jahre
  • Der Reisepass liegt nach ca. 9 Wochen zur Abholung bereit

Personalausweis unter 18 Jahren:

  • Alle Antragsteller unter 18 Jahren benötigen eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten:
    - ist von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben
    - ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, muss ein Schreiben des Jugendamtes bzw. ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden
    - die Ausweise der Erziehungsberechtigten müssen zum Unterschriftenabgleich vorgelegt werden

Antrag vor Eheschließung:

  • ein Antrag ist 56 Tage vor der Eheschließung möglich
  • der Reisepass kann erst nach der Eheschließung abgeholt werden
  • zur Antragsstellung bringen Sie bitte das Schreiben des Standesamtes über die Namensführung mit

Expressreisepass:

  • sollten Sie kurzfristig bzw. sehr dringend einen Reisepass benötigen, kann ein sogenannter Expresspass beantragt werden
  • den Expresspass können Sie nach 3-5 Arbeitstagen abholen
  • ein Expresspass hat die gleiche Gültigkeit wie ein normaler Reisepass, es wird lediglich ein Eilzuschlag gezahlt:
    - der Expresspass unter 24 Jahren kostet 69,50 Euro
    - der Expresspass über 24 Jahren kostet 102,00 Euro

Zweitpass:

  • sollten Sie berufsbedingt einen zweiten Reisepass benötigen, muss dem Passamt hierüber ein Schreiben des Arbeitgebers vorgelegt werden
  • der Zweitpass kostet unter 24 Jahren 37,50 Euro, über 24 Jahren 60,00 Euro und ist jeweils 6 Jahre gültig

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