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Fischerscheine
Ausstellung und Verlängerung
von Fischereischeinen
- Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
- Angeln darf nur, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist
- Voraussetzungen für die Erteilung eines Fischereischeins:
- Vorlage des Prüfungszeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (ab 16 Jahren Pflicht, ab 14 Jahren möglich) oder eines alten Fischereischeins
- Bei Minderjährigen die Zustimmung von mind. einem Elternteil
- Hauptwohnsitz in Groß-Umstadt
- Für den Fischereischein wird ein Lichtbild benötigt
- Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen:
- Kein Prüfungszeugnis nötig
- Dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, das Fischen ausüben
- Jugendfischereischein kann für 1 oder 5 Jahre ausgestellt werden, die Gültigkeit darf allerdings nicht über das 16 Lebensjahr hinaus gehen
- Gebühr für den Jugendfischereischein für 1 Jahr: 7,50 Euro
- Gebühr für den Jugendfischereischein für 5 Jahre: 23,00 Euro
- Mit Vorlage des Prüfungszeugnis können Sie wählen zwischen einem Fischereischein mit der Gültigkeit von 1 Jahr, 5 Jahren oder 10 Jahren:
- Gebühr für den Jahresfischereischein: 17,50 Euro
- Gebühr für den Fünfjahresfischereischein: 45,00 Euro
- Gebühr für den Zehnjahresfischereischein: 86,00 Euro
- Die Gültigkeit richtet sich immer nach dem Kalenderjahr
Beispiel:
Jahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2017
Fünfjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2021
Zehnjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2026
- Der Fischereischein kann im Normalfall am Tag nach der Beantragung im UmStadtBüro abgeholt werden
- Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Fischereischeins
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