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Leben in Groß-Umstadt

Fischerscheine

Ausstellung und Verlängerung

von Fischereischeinen

  • Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

  • Angeln darf nur, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist

  • Voraussetzungen für die Erteilung eines Fischereischeins:

    - Vorlage des Prüfungszeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (ab 16 Jahren Pflicht, ab 14 Jahren möglich) oder eines alten Fischereischeins
    - Bei Minderjährigen die Zustimmung von mind. einem Elternteil
    - Hauptwohnsitz in Groß-Umstadt

  • Für den Fischereischein wird ein Lichtbild benötigt

  • Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen:

    - Kein Prüfungszeugnis nötig
    - Dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, das Fischen ausüben
    - Jugendfischereischein kann für 1 oder 5 Jahre ausgestellt werden, die Gültigkeit darf allerdings nicht über das 16 Lebensjahr hinaus gehen
    - Gebühr für den Jugendfischereischein für 1 Jahr: 7,50 Euro
    - Gebühr für den Jugendfischereischein für 5 Jahre: 23,00 Euro

  • Mit Vorlage des Prüfungszeugnis können Sie wählen zwischen einem Fischereischein mit der Gültigkeit von 1 Jahr, 5 Jahren oder 10 Jahren:

    - Gebühr für den Jahresfischereischein: 17,50 Euro
    - Gebühr für den Fünfjahresfischereischein: 45,00 Euro
    - Gebühr für den Zehnjahresfischereischein: 86,00 Euro
    - Die Gültigkeit richtet sich immer nach dem Kalenderjahr

Beispiel:
Jahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2017
Fünfjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2021
Zehnjahresfischereischein beantragt am 01.04.2017, gültig bis 31.12.2026

  • Der Fischereischein kann im Normalfall am Tag nach der Beantragung im UmStadtBüro abgeholt werden

  • Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Fischereischeins

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