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Ortsgericht
Ortsgericht
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der ordentlichen Gerichte. Ihre Aufgaben liegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Hauptsächlich sind sie zuständig für:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Schätzungen des Wertes von Grundstücken und beweglichen Sachen
- Sicherung von Nachlässen
- Aufnahme von Sterbefallsanzeigen
Die Ortsgerichte arbeiten ehrenamtlich und haben grundsätzlich keine festen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie unter den angegebenen Kontaktangaben einen Termin und rufen Sie die Stellvertreter nur in dringenden Ausnahmefällen an.
Im gesamten Stadtgebiet gibt es vier Ortsgerichtsbezirke:
- Bezirk I - Umstadt, Raibach und Dorndiel
- Bezirk II - Wiebelsbach und Heubach
- Bezirk III - Kleestadt, Klein-Umstadt und Richen
- Bezirk IV - Semd
Im Ortsgerichtsbezirk I übernimmt der Ortgerichtsvorsteher folgende Aufgaben:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- Schätzungen des Wertes von Grundstücken und beweglichen Sachen
- Sicherung von Nachlässen
Sterbefallsanzeigen nimmt der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher auf.
Ansprechpartner
Bezirk I - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk I - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk II - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk II - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk III -
stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk IV - Ortsgerichtsvorsteher
Bezirk IV - stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher