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Schiedsamt
Schiedsamt
Für die Stadt Groß-Umstadt besteht ein Schiedsamt. Aufgabe des Schiedsamtes ist die außergerichtliche Streitschlichtung, dazu führt es Sühneverhandlungen durch bei
- Bedrohungen
- Beleidigungen
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Hausfriedensbruch
- leichten vorsätzlichen und fahrlässigen Körperverletzungen
- Sachbeschädigungen
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
Dieses Amt nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr. Sie werden auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Das Schiedsamt hat im Rathaus Groß-Umstadt, Sitzungssaal, jeden 1. und 3. Mittwoch eines Monats von 17:00 bis 19:00 Uhr Sprechstunde nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ansprechpartner
Schiedsmann
stellvertretender Schiedsmann